Gefahrensymbole und wie man mit ihnen richtig umgeht

Viele chemisch-technische Produkte tragen markante, rot umrandete Symbole. Man findet sie auf Spraydosen, Haushaltsreinigern, Farbdosen, u.v.m. Wir erklären, was diese Symbole bedeuten, wie man sich sachgerecht schützen kann und warum wir Produkte herstellen, die möglichst ohne jegliche Kennzeichnung auskommen.

Schon mal gesehen?
Wirklich nicht?

Hintergrund dieser Symbole ist das global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, englisch für Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) der Vereinten Nationen, ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen und in Sicherheitsdatenblättern. Es ist seit 2012 obligatorisch und warnt den Verbraucher vor möglichen Risiken im Umgang mit chemisch-technischen Stoffen. In Europa wurde die Regelung im Rahmen der sog. CLP-Verordnung umgesetzt (damit Sie das mal gehört haben).

Ausgangspunkt ist die Rezeptur des Produktes. Finden sich hier bestimmte Stoffe in bestimmten Konzentrationen (die toxikologische Literatur dazu ist sehr umfangreich), dann löst das automatisch eine Kennzeichnungspflicht aus.

Es werden neun Symbole unterschieden:

Wie man in dieser Graphik sehen kann, gibt es sehr unterschiedliche Gefahrenpiktogramme, für Umwelt-, Gesundheits- und Handhabungsgefahren. Bei manchen Produkten ist eine Kennzeichnung unvermeidbar (z.B. ein chlorhaltiger Badreiniger, der soll nunmal ätzende Wirkung haben), bei anderen ist es überflüssig, Produkte mit Gefahrenkennzeichnung einzusetzen, weil es umweltfreundlichere Alternativen gibt.

Grundsätzlich sollte man sich an folgende Regeln halten:

  • Benutzen Sie Produkte ohne Gefahrensymbol, wo immer das möglich ist
  • Lesen Sie immer das Produktetikett vor dem Gebrauch. Wirklich immer! Es enthält wichtige Hinweise zum Eigen- und Umweltschutz. Machen Profis immer, sollten Sie auch machen.
  • Beachten Sie die Schutzhinweise. Klingt logisch, aber wir sehen immer wieder Menschen, die Chlorreiniger ohne Schutzbrille verwenden – das machen Sie nur, bis Sie mal ein paar Tropfen ins Auge bekommen haben!
  • Entsorgen Sie Restgebinde sachgerecht. Eine Spraydose hat im Hausmüll nichts verloren!

Wo finde ich mögliche Gefahrenhinweise?

Die Rechtslage ist klar: die Gefahrensymbole sind unmittelbar auf der Verpackung anzubringen. Meist stehen sie auf der Rückseite. Zumindest bei Herstellern aus Deutschland kann man davon ausgehen, dass alle Produkte auch wirklich so gekennzeichnet sind, wie sie es sein müssen. Die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen Stellen und Herstellern ist im Allgemeinen wirklich ausgezeichnet.

Mit oder ohne Gefahrensymbol?

Wir haben für uns eine klare Philosophie: wir entwickeln unsere Produkte so, dass sie grundsätzlich für Anwender und Umwelt so sicher sind, dass sie keine Gefahrenkennzeichnung benötigen – und das in einer sehr hohen Qualität. Dafür forschen wir viel im Bereich nachhaltiger Rohstoffe und legen besonderen Wert darauf, Qualität ohne Gefährdung anbieten zu können. Aber auch bei uns gibt es Ausnahmen: z.B. unser Produkt PNZ-Holzwurmfrei. Es wurde entwickelt, um das Holz vor und bei Befall durch Insekten zu schützen und dazu ist es notwendig, biozide Wirkstoffe einzubringen. Aber wenn wir das machen, dann verstecken wir uns nicht hinter den Ausnahmeregelungen zur „physikalischen Schädlingsbekämpfung“, sondern kennzeichnen das Produkt, wie es sich gehört.

Aber im Bereich der Wohnraum- oder Aussenlasuren oder gar bei der Behandlung von Kinderspielzeug haben Gefahrensymbole keinen Platz. Hier sollte man Produkte einsetzen, die nicht nur kein Gefahrensymbol tragen, sondern durch zusätzliche Tests (z.B. Speichel- und Schweissechtheit oder die Spielzeugnorm) abgesichert sind.

Notes:

(1) Zum GHS und den Unterschieden zur „alten“ Kennzeichnung hier

(2) Übersicht über die Gefahrenklassen nach GHS hier

(3) Informationen zur CLP-Verordnung und ihrem Verständnis hier

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